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Energiesparverordnung

Einsparverordnung

Smarter Umgang mit Ressourcen

Einsparverordnung

Seit 1. September 2022 gilt die Verordnung zur

Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

 

Kurz gefasst bedeutet das:

 

Weitere Details und Ausnahmen finden Sie hier:

Verordnung der Bundesregierung