Energiesparverordnung
Einsparverordnung
Smarter Umgang mit Ressourcen
Einsparverordnung
Seit 1. September 2022 gilt die Verordnung zur
Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
Kurz gefasst bedeutet das:
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Raumtemperatur um 1 Grad absenken = Höchstemperatur beispielsweise im Büro: 19 °C; mittelschwere Tätigkeit im Gehen und Stehen: 16 °C
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Beheizung von Gemeinschaftsflächen verboten. Dazu zählen Treppenhäuser, Flure, Eingangshallen, Lager, Technikräume – auch wenn das die individuelle Einstellung einzelner Heizkörper bedeutet. Ausgenommen sind Toiletten und Teeküchen.
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Warmwasserbereitung zum Händewaschen ausschalten
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Beleuchtungen ausschalten, die nicht der Sicherheit dienen