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Heizen

Wie heizen?

Smarter Umgang mit Ressourcen

Wie heizen?

Raumtemperaturen absenken

Gesetzliche Vorgaben

In öffentlichen Nichtwohngebäuden ist es untersagt, Gemeinschaftsflächen zu beheizen, in denen sich dauerhaft keine Personen aufhalten. Ausgenommen sind Gemeinschaftsflächen, in denen installierte Technik, Gegenstände und Stoffe bei einer bestimmten Temperatur gelagert werden müssen. Und Gemeinschaftsflächen, in denen bei einer Nichtbeheizung aufgrund bauphysikalischer Gegebenheiten Schäden oder ein Mehrverbrauch an Brennstoff zu erwarten sind. 

Ausgenommen vom Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen sind außerdem:

  1. Medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen
  2. Schulen und Kindertagesstätten
  3. Einrichtungen, in denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen geboten sind

 

Im Arbeitsraum in einem öffentlichen Nichtwohngebäude darf die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden: 

  1. für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit: 19 Grad Celsius,
  2. körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 18 Grad Celsius
  3. für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit: 18 Grad Celsius
  4. für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 16 Grad Celsius 
  5. für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad Celsius

 

Heizkörper

Heizkörper können nur effizient betrieben werden, wenn sie nicht durch Möbel oder Gardinen verdeckt werden. Daher bitte alle Heizkörper überprüfen und freiräumen, um die optimale Heizleistung zu erhalten.

 

Einstellung Thermostate auf 19°C

Die Thermostate auf den 3.Teilstrich nach Stellung 2. Wenn vorhanden, die Einstellhilfe an den Thermostatköpfen einstellen.

 

Abschalten der Heizung

Die Thermostate auf den Stern für Frostschutz einstellen.